Recht

Ist ein Ladekabel über den Gehweg erlaubt?

Darf ein Ladekabel über den Gehweg zum Elektroauto geführt werden? Überblick zur Rechtslage, Sondernutzung, dem Frankfurter Urteil sowie Beispielen aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien.

7–9 min Lesezeit

Ladekabel über öffentlichen Gehweg zu einem Elektroauto am Straßenrand

Wer sein Elektroauto am Straßenrand laden möchte, stellt häufig dieselbe Frage: Darf ein Ladekabel vom Haus über den Gehweg zum Fahrzeug geführt werden? Eine pauschale Antwort gibt es derzeit nicht. In Deutschland ist ein Ladekabel über den Gehweg weder bundesweit generell erlaubt noch generell verboten. In vielen Fällen handelt es sich jedoch um eine Nutzung des öffentlichen Straßenraums, die von der zuständigen Kommune geprüft werden muss. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Auf einen Blick

  • Ein loses Ladekabel über den Gehweg ist meist nicht genehmigungsfrei zulässig.
  • Häufig wird die Nutzung als Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums bewertet.
  • Zuständig ist in der Regel die jeweilige Kommune.
  • Genehmigungen sind grundsätzlich möglich, werden aber unterschiedlich gehandhabt.
  • Internationale Beispiele zeigen verschiedene Lösungsansätze.

Warum ist die Frage überhaupt relevant?

Viele Eigentümer verfügen bereits über: • einen Hausanschluss, • eine Wallbox, • einen günstigen Stromtarif oder • eine Photovoltaikanlage. Gleichzeitig fehlt jedoch ein privater Stellplatz direkt auf dem eigenen Grundstück. Das Elektroauto steht stattdessen am Straßenrand. Die technische Infrastruktur zum Laden ist damit zwar vorhanden, das Fahrzeug kann jedoch nicht ohne Weiteres erreicht werden. Genau an dieser Stelle entsteht die rechtliche Fragestellung: Darf öffentlicher Raum genutzt werden, um das Fahrzeug mit Strom vom eigenen Haus zu versorgen?

Was bedeutet Sondernutzung?

Öffentliche Gehwege dienen grundsätzlich dem sogenannten Gemeingebrauch. Dazu gehört insbesondere die Nutzung durch Fußgänger. Wird ein Gehweg über diesen normalen Zweck hinaus genutzt, kann dies rechtlich als Sondernutzung eingestuft werden. Viele Kommunen bewerten ein regelmäßig über den Gehweg geführtes Ladekabel als eine solche Sondernutzung. Deshalb verlangen sie häufig eine Genehmigung. Welche Anforderungen gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesstraßenrecht sowie den kommunalen Regelungen vor Ort.

Was Kommunen typischerweise prüfen

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung unterschiedlich ist, tauchen in vielen Verfahren ähnliche Fragen auf.

Verkehrssicherheit

Stolperrisiken, Sichtbarkeit, sichere Querung des Gehwegs, Schutz des Kabels.

Barrierefreiheit

Rollstuhlnutzer, Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen, Menschen mit Sehbehinderungen.

Gehwegbreite

Verbleibende nutzbare Gehwegbreite – je schmaler, desto schwieriger.

Verantwortung

Wartung, Schadensbeseitigung, Kosten und Ansprechpartner.

Winterdienst

Winterdienst, Bauarbeiten und Änderungen im Straßenraum.

Das Frankfurter Urteil: Was wurde tatsächlich entschieden?

In Diskussionen über Ladekabel auf Gehwegen wird häufig auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main verwiesen. Dabei wird die Entscheidung teilweise verkürzt dargestellt. Wichtig ist deshalb die genaue Einordnung.

Sachverhalt

Was war der Fall?

Ein Bürger beantragte die Erlaubnis, ein Ladekabel über den öffentlichen Gehweg zu seinem Elektrofahrzeug zu führen. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab. Dagegen wurde geklagt.

Entscheidung

Was hat das Gericht entschieden?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung der Behörde. Nach Auffassung des Gerichts durfte die Kommune den Antrag ablehnen und handelte dabei ermessensfehlerfrei.

Lose Kabel, Kabelbrücke oder Kabelrinne?

LösungVorteileNachteileTypische Genehmigungschancen
Lose Kabel (direkt über den Gehweg geführt)• technisch einfach • keine baulichen Maßnahmen• erhöhtes Stolperrisiko • eingeschränkte Barrierefreiheit • geringe Akzeptanz bei vielen Kommunenhäufig geringe Genehmigungschancen
Kabelbrücken (Schutzvorrichtung auf dem Gehweg)• besserer Schutz des Kabels • geringeres Stolperrisiko als lose Kabel• weiterhin ein Hindernis auf dem Gehweg • eingeschränkte Barrierefreiheithäufig Gegenstand kommunaler Ablehnungen
Kabelrinnen / Kabelgoots (bündige Führung im Gehweg)• hohe Barrierefreiheit • keine hervorstehenden Hindernisse • Schutz des Kabels • international bereits erprobt• Genehmigung erforderlich • baulicher Aufwandunterschiedliche kommunale Praxis

Praxisbeispiele zeigen unterschiedliche Ansätze

Die kommunale Praxis ist derzeit nicht einheitlich. Während einige niederländische Städte offizielle Verfahren für sogenannte Kabelgoottegels anbieten, werden vergleichbare Lösungen in Deutschland unterschiedlich bewertet. Die niederländische Stadt Hilversum ermöglicht beispielsweise die Beantragung einer Kabelgoottegel unter festgelegten Voraussetzungen. Die Kommune veröffentlicht hierzu technische Vorgaben, Zuständigkeiten und Kostenregelungen. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen deutscher Kommunen, dass sowohl Genehmigungen als auch Ablehnungen vorkommen. Nach Auskunft einer deutschen Kommune wurde bereits mindestens eine Kabelrinne im öffentlichen Gehweg genehmigt. Andere Städte lehnen entsprechende Anträge mit Verweis auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit oder die Nutzung des öffentlichen Raums ab. Im Vereinigten Königreich existieren zudem sogenannte „Cross-Pavement Charging Solutions“, die in verschiedenen Kommunen eingesetzt werden und teilweise durch öffentliche Programme unterstützt werden. Diese Beispiele zeigen, dass unterschiedliche Lösungswege möglich sind. Sie belegen jedoch nicht automatisch, dass dieselben Modelle ohne Anpassungen auf jede deutsche Kommune übertragbar sind. Eine ausführlichere Übersicht finden Sie auf unserer Seite „Reale Beispiele & Pilotprojekte“.

Wer haftet bei Schäden?

Die Haftungsfrage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wer eine genehmigte oder nicht genehmigte Einrichtung nutzt, bleibt grundsätzlich für deren ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Deshalb prüfen Kommunen häufig: • Verkehrssicherheit, • Wartung, • Instandhaltung, • Kennzeichnung, • Rückbaupflichten. Welche Haftungsregeln im Einzelfall gelten, hängt von den konkreten Umständen sowie möglichen Genehmigungsauflagen ab. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

Häufige Fragen

Ist ein Ladekabel über den Gehweg erlaubt?

Eine pauschale Erlaubnis gibt es nicht. Häufig ist eine Genehmigung der zuständigen Kommune erforderlich.

Ist ein Ladekabel über den Gehweg grundsätzlich verboten?

Nein. Weder Bundesrecht noch das Frankfurter Urteil enthalten ein generelles Verbot. Die Zulässigkeit hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Brauche ich eine Genehmigung?

In vielen Fällen ja. Sobald öffentlicher Raum regelmäßig für die Stromversorgung eines privaten Fahrzeugs genutzt wird, verlangen viele Kommunen eine Genehmigung.

Was sagt das Frankfurter Urteil?

Das Gericht bestätigte, dass eine Kommune einen Antrag ablehnen darf. Es hat jedoch nicht entschieden, dass solche Lösungen grundsätzlich unzulässig sind.

Gibt es bereits genehmigte Beispiele?

Ja. Dokumentierte Beispiele existieren in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Form einzelner Genehmigungen auch in Deutschland.

Weiterführende Artikel

Quellen

Praxis & Mitwirken

Eigene Erfahrungen einbringen

Die Initiative sammelt dokumentierte Fälle und Rückmeldungen aus Kommunen, um den tatsächlichen Bedarf sichtbar zu machen.