Praxis

Wallbox vorhanden, aber kein Parkplatz – was tun?

Was tun, wenn eine Wallbox vorhanden ist, das Elektroauto aber am Straßenrand parkt? Überblick zu Genehmigungen, Kabelrinnen, öffentlichen Ladesäulen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

6–8 min Lesezeit

Wallbox an einer Hauswand, das Elektrofahrzeug steht am Straßenrand

Das Problem: Strom am Haus, aber kein Zugang zum Auto

Eine Wallbox ist häufig schnell installiert. Schwieriger wird es, wenn zwischen Haus und Fahrzeug ein öffentlicher Gehweg liegt. Genau diese Situation betrifft viele Eigentümer in Altbauquartieren, Reihenhaussiedlungen und innerstädtischen Wohngebieten. Der Stromanschluss ist vorhanden, teilweise sogar eine Photovoltaikanlage und eine Wallbox. Das Elektroauto steht jedoch im öffentlichen Straßenraum. Das eigentliche Hindernis ist daher oft nicht die Stromversorgung, sondern die Verbindung zwischen Haus und Fahrzeug.

Typische Ausgangslage

Hausanschluss
vorhanden
Wallbox
installiert
Photovoltaikanlage
häufig vorhanden
Eigene Einfahrt oder Garage
nicht vorhanden
Fahrzeug
parkt am Straßenrand

Viele Betroffene verfügen bereits über die technische Infrastruktur zum Laden. Die Herausforderung besteht darin, den vorhandenen Strom rechtssicher und ohne Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer bis zum Fahrzeug zu bringen.

Warum eine Wallbox allein das Problem nicht löst

Eine Wallbox darf grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück installiert werden. Sie löst jedoch nicht automatisch die Frage, wie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum geladen werden kann. Steht das Fahrzeug nicht auf dem eigenen Grundstück, sondern am Straßenrand, berührt die Kabelführung häufig öffentlichen Raum. Damit kommen zusätzliche Anforderungen ins Spiel, insbesondere:

  • Verkehrssicherheit
  • Barrierefreiheit
  • Nutzung öffentlicher Flächen
  • kommunale Genehmigungen
  • mögliche Haftungsfragen

Deshalb erhöht eine vorhandene Wallbox nicht automatisch die Wahrscheinlichkeit, dass eine Kommune eine Kabelführung über den Gehweg genehmigt.

Welche Möglichkeiten gibt es?

1

Antrag bei der Kommune stellen

Einige Kommunen prüfen Anträge für individuelle Lösungen im öffentlichen Raum. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Kabelrinne im Gehweg oder eine andere Form der Kabelführung handeln. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Zu den möglichen Prüfkriterien gehören:

  • Gehwegbreite
  • Verkehrssicherheit
  • Barrierefreiheit
  • örtliches Straßenrecht
  • Wartung und Unterhaltung

Vorteile

  • Nutzung des eigenen Hausstroms möglich
  • bestehende Wallbox kann genutzt werden
  • gegebenenfalls Nutzung von PV-Strom

Nachteile

  • Genehmigung nicht garantiert
  • möglicher Verwaltungsaufwand
  • teilweise technische oder bauliche Auflagen
2

Kabelrinne im Gehweg

Eine Kabelrinne ermöglicht die Führung eines Ladekabels durch eine bündige oder abgedeckte Führung im Gehweg. International existieren bereits verschiedene Beispiele. In mehreren niederländischen Kommunen können Anwohner unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Kabelgoottegels beantragen. Dabei handelt es sich um Gehwegplatten mit integrierter Kabelführung. Auch im Vereinigten Königreich werden sogenannte „Cross-Pavement Charging Solutions“ genutzt und teilweise öffentlich gefördert. Für Deutschland gibt es bislang keine bundesweit einheitliche Regelung. Ob eine Kabelrinne zulässig ist, entscheidet in der Regel die zuständige Kommune auf Grundlage des jeweiligen Landes- und Straßenrechts.

Vorteile

  • Nutzung eigener Wallbox möglich
  • Nutzung von PV-Strom möglich
  • keine losen Kabel auf dem Gehweg

Nachteile

  • Genehmigung erforderlich
  • unterschiedliche kommunale Praxis
  • mögliche Kosten für Einbau und Wartung
3

Öffentliche Ladesäule

Für viele Laternenparker sind öffentliche Ladepunkte die heute wichtigste Lösung. Nach Angaben der Bundesnetzagentur existieren in Deutschland inzwischen mehr als 200.000 öffentliche Ladepunkte, darunter Normalladepunkte und Schnellladepunkte. Öffentliche Ladepunkte benötigen keine individuelle Genehmigung durch den Fahrzeughalter.

Vorteile

  • sofort nutzbar
  • keine baulichen Maßnahmen erforderlich
  • keine Nutzung öffentlichen Raums durch Privatpersonen

Nachteile

  • nicht immer in unmittelbarer Nähe
  • Verfügbarkeit kann schwanken
  • Nutzung eigener Wallbox nicht möglich
  • Nutzung eigener PV-Anlage nicht möglich
4

Laden beim Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber bauen inzwischen Ladeinfrastruktur für Beschäftigte auf. Für Pendler kann dies eine praktikable Ergänzung sein, insbesondere wenn das Fahrzeug während der Arbeitszeit mehrere Stunden steht.

Vorteile

  • Nutzung vorhandener Standzeiten
  • keine zusätzliche Infrastruktur zu Hause notwendig

Nachteile

  • abhängig vom Arbeitgeber
  • nicht für alle Berufsgruppen verfügbar
  • ersetzt häusliches Laden nicht vollständig
5

Schnellladen unterwegs

Schnellladeparks entlang von Hauptverkehrsstraßen, Einkaufszentren oder Autobahnen ermöglichen kurze Ladezeiten. Sie sind besonders für längere Fahrten wichtig.

Vorteile

  • hohe Ladeleistung
  • kurze Ladezeiten

Nachteile

  • häufig höhere Kosten als Haushaltsstrom
  • regelmäßige Fahrten zur Ladesäule erforderlich
  • keine Nutzung eigener PV-Anlage

Warum die Rechtslage unterschiedlich ist

Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass Kabelrinnen oder Ladekabel über Gehwege bundesweit einheitlich geregelt seien. Tatsächlich spielen mehrere Ebenen eine Rolle:

  • Landesstraßenrecht
  • kommunale Satzungen
  • Sondernutzungsrecht
  • Anforderungen an Verkehrssicherheit
  • Anforderungen an Barrierefreiheit

Deshalb können vergleichbare Anträge in unterschiedlichen Kommunen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Eine pauschale Aussage, dass Kabelrinnen generell erlaubt oder generell verboten seien, lässt sich derzeit nicht treffen.

Ladekabel über den Gehweg: Was sagen Gerichte?

Besondere Aufmerksamkeit erhielt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2022. Das Gericht bestätigte, dass eine Kommune eine Sondernutzungserlaubnis für ein Ladekabel über den Gehweg ablehnen darf. Das Urteil bedeutet nicht, dass jede Form der Kabelführung grundsätzlich unzulässig ist. Es zeigt jedoch, dass Kommunen Fragen der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bei ihren Entscheidungen berücksichtigen dürfen. Die Entscheidung wird deshalb häufig als wichtiger Orientierungsmaßstab in der Diskussion um das Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum herangezogen.

Was zeigen internationale Beispiele?

NL

Niederlande

Mehrere niederländische Kommunen bieten Verfahren für sogenannte Kabelgoottegels an. Dabei können Bewohner unter festgelegten Bedingungen eine Kabelführung im Gehweg beantragen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kommune.

UK

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich existieren verschiedene kommunale und staatlich unterstützte Programme für das Laden von Elektrofahrzeugen bei Straßenparken. Dazu gehören auch Lösungen, bei denen Ladekabel über speziell vorgesehene Gehwegführungen zum Fahrzeug geleitet werden.

Diese Beispiele zeigen, dass technische und organisatorische Lösungen grundsätzlich möglich sind. Sie belegen jedoch nicht automatisch, dass dieselben Modelle ohne Anpassungen auf Deutschland übertragbar sind.

Häufige Fragen

Darf ich ein Ladekabel über den Gehweg legen?

Nicht ohne Weiteres. Der Gehweg ist öffentlicher Raum. Je nach Kommune kann hierfür eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich sein.

Brauche ich eine Genehmigung?

In vielen Fällen ja. Sobald öffentlicher Raum genutzt oder baulich verändert wird, ist regelmäßig die zuständige Kommune einzubeziehen.

Hilft eine vorhandene Wallbox bei der Genehmigung?

Nicht automatisch. Die Genehmigung betrifft in erster Linie die Nutzung des öffentlichen Raums und nicht die Installation auf dem Privatgrundstück.

Kann ich meinen PV-Strom für ein Auto am Straßenrand nutzen?

Technisch grundsätzlich ja. Praktisch ist häufig die rechtssichere Verbindung zwischen Haus und Fahrzeug die entscheidende Hürde.

Gibt es bereits genehmigte Beispiele?

Ja. International existieren dokumentierte Beispiele, insbesondere in den Niederlanden und im Vereinigten Königreich. Auch in Deutschland sind einzelne Genehmigungen bekannt. Eine bundesweit einheitliche Praxis existiert jedoch bislang nicht.

Auf einen Blick

  • Eine Wallbox allein löst das Problem des Straßenparkens nicht.
  • Entscheidend ist die Verbindung zwischen Haus und Fahrzeug.
  • Öffentliche Ladepunkte sind derzeit die am weitesten verbreitete Lösung für Laternenparker.
  • Kabelrinnen und ähnliche Systeme werden international bereits genutzt.
  • Die Genehmigung solcher Lösungen hängt in Deutschland meist von der jeweiligen Kommune ab.
  • Eine bundesweit einheitliche Regelung existiert derzeit nicht.

Fazit

Viele Eigentümer verfügen bereits über einen Hausanschluss, eine Wallbox oder sogar eine Photovoltaikanlage. Dennoch können sie ihr Elektroauto nicht ohne Weiteres mit eigenem Strom laden, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum steht. Die zentrale Herausforderung liegt nicht in der Stromerzeugung oder Ladetechnik, sondern in der rechtlich zulässigen Nutzung des öffentlichen Raums zwischen Haus und Fahrzeug. Während öffentliche Ladepunkte heute die wichtigste Lösung für Laternenparker darstellen, zeigen Beispiele aus den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich, dass auch andere Ansätze möglich sind. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen deutscher Kommunen, dass Genehmigungen grundsätzlich möglich sind, die Praxis jedoch uneinheitlich bleibt. Wer eine Wallbox besitzt, aber keinen eigenen Stellplatz hat, sollte daher zunächst die örtlichen Rahmenbedingungen prüfen und das Gespräch mit der zuständigen Kommune suchen.

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Quellen

Praxis & Mitwirken

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Die Initiative sammelt dokumentierte Fälle und Rückmeldungen aus Kommunen, um den tatsächlichen Bedarf sichtbar zu machen.