
Offenes Ladekabel
Ein Kabel liegt offen quer über den Gehweg. Diese Variante ist wegen Stolpergefahr, Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit problematisch und in vielen Kommunen nicht zulässig.
- Stolpergefahr für Fußgänger
- problematisch für Rollstuhl, Rollator und Kinderwagen
- keine dauerhaft tragfähige Lösung
- in der Regel nicht ohne Genehmigung zulässig


